ESRS - Auswirkungen auf Ihre Lieferkette | Alpega TMS

10. Februar 2025
1 min Lesezeit

Erfahren Sie, welche Auswirkungen die „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) auf Ihre Lieferkette haben und wie Sie mit dem richtigen TMS Ihre Nachhaltigkeitsziele im Bereich des Transports erreichen können!


Wie kürzlich erläutert, müssen EU-Unternehmen in naher Zukunft über ihre Treibhausgasemissionen in der gesamten Lieferkette berichten – einschließlich der Emissionen aus Transport und Vertrieb.


Nachdem die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verabschiedet wurden, stellt sich die Frage: Was sind die nächsten Schritte?

 

Die CSRD und ESRS gelten nicht direkt für Unternehmen. Bis Mitte 2024 müssen die EU-Mitgliedstaaten eigene nationale Gesetze erlassen oder bestehende Regelungen erweitern, um die CSRD umzusetzen. Diese Gesetze müssen mindestens den Vorgaben der CSRD und ESRS entsprechen, können aber auch strenger ausfallen und zusätzliche Unternehmen in ihren Geltungsbereich aufnehmen.


In diesen Gesetzen wird festgelegt, wie Verstöße zu ahnden sind. Die Strafen können von öffentlicher Kritik über Anordnung zur Anpassung geschäftlicher Praktiken und Geldstrafen bis hin zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen reichen.


Einige EU-Länder hatten bereits ähnliche Gesetze erlassen (wie Frankreich) oder kürzlich verabschiedet (z.B. Deutschland).


Beispiele für ESG-Berichterstattung in EU-Mitgliedstaaten

 

Frankreich: Das Sorgfaltspflichtgesetz (Loi de vigilance) von 2017 verpflichtet Unternehmen, Risiken und Verstöße gegen Grundrechte, Gesundheit, Sicherheit und Umwelt offenzulegen, zu verhindern und bei Nichteinhaltung Maßnahmen zur Kompensation bereitzustellen. Dieses Gesetz bildet eine Grundlage für die CSRD-Umsetzung in Frankreich.

Deutschland: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz trat im Januar 2023 in Kraft. Ähnlich wie das französische Gesetz legt es eine Reihe von ESG-bezogenen Offenlegungspflichten fest und verlangt Pläne für Maßnahmen zur Minderung von Risiken in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen, soziale und gesundheitliche Missstände sowie Umweltvergehen. Auch dieses Gesetz sieht Mechanismen vor, die im Falle von Verstößen Entschädigung und Haftung ermöglichen.
 

Strafen für die Nichteinhaltung der ESRS


Das deutsche Gesetz enthält strikte Sanktionen für die Nichteinhaltung:
 

  • Zwangsgelder von bis zu 50.000 EUR
  • Bußgelder von bis zu 8 Mio. EUR
  • Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 400 Mio. EUR: Bußgelder von bis zu 2 % des weltweiten Umsatzes.


Klagen wegen Nichteinhaltung von ESG-Vorgaben


Ein rechtlicher Rahmen schafft auch die Möglichkeit für Klagen von betroffenen Parteien. Sowohl in Frankreich als auch in Deutschland können betroffene Personen, NGOs, Gewerkschaften oder Gemeinden die Einhaltung der Vorschriften einfordern. Neben Geldstrafen können Unternehmen auch zu Schadenersatz verpflichtet werden, wenn Verstöße zu vermeidbaren Schäden geführt haben.


Beispiel: Französische NGOs verklagen Total


2019 reichten französische NGOs Klage gegen den Ölkonzern Total ein, weil das Unternehmen keinen angemessenen Sorgfaltspflichtplan für ein Projekt in einem geschützten Naturpark in Uganda vorgelegt hatte. Der Fall könnte als Präzedenzfall dienen und zu weiteren Klagen führen, während EU-Länder ähnliche Gesetze verabschieden.


Auswirkungen für Verlader und Transportmanager


Unternehmen, die Emissionen ihres Transportnetzes nicht erfassen und offenlegen, riskieren in EU-Ländern mit ESG-Gesetzgebung nicht nur Geldstrafen, sondern auch Klagen. Der Transportsektor ist für etwa 25 % der Treibhausgasemissionen in Europa verantwortlich – was eine große Anzahl potenzieller Kläger nach sich ziehen könnte.
 

ESRS – Was kommt als Nächstes?


Machen Sie jetzt den ersten Schritt! Die Optimierung der Lieferkette und die Implementierung einer verlässlichen Berichterstattung erfordern Zeit. Achten Sie auf zusätzliche Anforderungen in der Zukunft: Die EU plant sektorspezifische ESG-Vorgaben, die Ende 2023 diskutiert werden sollen.


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